Teilnahmebedingungen

 

Gewinnspiel Richtfestflimmern

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von der Musikkapelle Lyra Echlishausen/Bühl e.V.  nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 16.02.2026 12:00 Uhr bis zum 19.04.2026, 12:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 

Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es notwendig an der Umfrage zur Filmauswahl teilzunehmen, seine Kontaktdaten zu hinterlassen und sich einverstanden zu erklären, dass der Verein über dem Gewinn auf sozialen Medien informieren darf. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Abstimmung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Bitte beachten: der Einlass unter 18 Jahren ist nur bis 00:00 Uhr gestattet, darüber hinaus nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Mitglieder der Musikkapelle Lyra Echlishausen/Bühl e.V.. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns:
Es werden zwei Verzehrgutscheine im Wert von jeweils 10 € und drei Getränkegutscheine im Wert von 5€ verlost. Die Gutscheine gelten für das Gartenfest 2026 und sind nicht übertragbar.

 

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht über den Gewinn informiert.

 

Solange zwischen den Parteien nichts anderes einvernehmlich vereinbart ist, erfolgt Aushändigung des Gewinns am 03.06.2026 zwischen 22 und 23 Uhr am Eingang des Festzeltes in Echlishausen ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

 

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.


Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.


Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

Viel Glück und Erfolg wünscht die

Musikkapelle Lyra Echlishausen/Bühl e.V.

 
 
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